13. 13.1 Der Beschwerdeführer teilte dem Betreibungsamt am 7. Dezember 2016 mit, dass sich die unter Ziffern 2, 3, 6 und 10 des Retentionsverzeichnisses aufgeführten Tiere nach wie vor in seinem Stall befänden (BB 5 S. 2). 13.2 In der Beschwerde vom 7. März 2017 (pag. 1 ff.) fehlt diese Differenzierung (vgl. Rechtsbegehren 2 sowie Begründung Ziff. III.3 pag. 5: «sämtliche Pferde»). In der Stellungnahme vom 22. März 2017 (pag. 27) schreibt der Beschwerdeführer aber, dass sich ein Mitarbeiter des Betreibungsamtes erkundigt habe, wie viele Pferde noch da seien.