284 SchKG (Verfolgungsrecht) aber keine Rolle spielen. 11.3 Aus dem Gesagten ergibt sich, dass das Betreibungsamt verpflichtet gewesen wäre, den Abtransport von Tieren und Sachen am 1. Dezember 2016 zu unterbinden (rechtzeitige Information vorausgesetzt) bzw. die Rückschaffung der vom Hof entfernten Tiere und Sachen zu erwirken.