7 11. 11.1 Das Betreibungsamt hat das Retentionsverzeichnis am 24. November 2016 aufgenommen. Die Urkunde konnte der Schuldnerin jedoch gemäss Auskunft des Betreibungsamts vom 4. April 2017 (pag. 39) noch nicht zugestellt werden. 11.2 Mit der Aufzeichnung im Retentionsverzeichnis wurde das latente Pfandrecht an den betroffenen Sachen konkretisiert.