Im Weiteren sei für die Rückführung der übrigen retinierten Gegenstände zu sorgen. Andernfalls sei eine anfechtbare Verfügung zu erlassen (BB 12). - Das Betreibungsamt antwortete am 14. Februar 2017 (BB 13), dass im betroffenen Verfahren der Rechtsvorschlag bei der zuständigen Behörde hängig sei. Über die weiteren Möglichkeiten sowie die Einleitung und den Ablauf des Widerspruchsverfahrens (betreffend die geltend gemachten Drittansprachen) sei bereits mehrfach informiert worden. 7.3 Die Gebühren gemäss Art. 9 Abs. 1 und Art.