hierauf kann nicht eingetreten werden. Daran ändert nichts, dass der Beschwerdeführer später erneut um Erlass einer Verfügung nachgesucht hat. 4 6. Innert 10 Tagen seit Zustellung und damit fristgerecht beschwert hat sich der Beschwerdeführer jedoch gegen die Gebührenrechnung vom 13. März 2017 (pag. 27 ff.; BB 15). Ob es sich hierbei um eine Verfügung im Sinne von Art. 17 Abs. 1 SchKG handelt, kann mit Blick auf den Verfahrensausgang offenbleiben. III.