Zudem behielt er sich Schadenersatzansprüche vor (BB 7). 1.10 Nach einem weiteren Briefwechsel (BB 9-11) teilte der Beschwerdeführer dem Betreibungsamt am 7. Februar 2017 mit, dass er erfahren habe, dass bereits ein retiniertes Pferd an einen Dritten verkauft worden sei. Er beantragte, den Verkaufserlös einzuziehen und die übrigen Gegenstände zurückschaffen zu lassen. Andernfalls erwarte er eine anfechtbare Verfügung (BB 12). 1.11 Das Betreibungsamt antwortete am 14. Februar 2017, dass es den Beschwerdeführer bereits über den Ablauf des Verfahrens informiert habe (BB 13).