_, offenbar die Mutter der Schuldnerin, genannt. 1.4 Am 29. November 2016 informierte der Beschwerdeführer das Betreibungsamt telefonisch darüber, dass die Schuldnerin die Pferde am 1. Dezember 2016 wegschaffen wolle (pag. 20). Das Betreibungsamt schlug daraufhin vor, die Pferde im Nationalen Pferdezentrum in Bern unterzubringen. Angesichts der hierfür anfallenden Kosten (CHF 1‘180.00 pro Tier und Monat) sah der Beschwerdeführer davon ab.