Als Vertragsbeginn wurde der 1. Mai 2015 bezeichnet (Beschwerdebeilage [BB] 2). 1.2 Gemäss Darstellung des Beschwerdeführers blieb die Schuldnerin die Zahlungen für die Monate Mai bis Oktober 2016 (ausmachend: CHF 52‘770.00) und für den Monat November 2016 (CHF 6‘000.00) schuldig. Deshalb ersuchte der Beschwerdeführer das Betreibungsamt Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland (nachfolgend: Betreibungsamt) am 23. November 2016 um Aufnahme einer Retentionsurkunde (Vernehmlassungsbeilage [VB] 1). 1.3 Die Retention wurde am 24. November 2016 vollzogen (VB 2).