250 SchKG). Erst mit der Mitteilung der Kasse, sie trete an seiner Stelle in das Verfahren ein, verliert er die Eigenschaft als Prozessstandschafter (BURGHERR, a.a.O., S. 145). 8.4 Selbst wenn die Kassen im vorliegenden Fall den Arbeitnehmern Insolvenz- und Arbeitslosenentschädigungen ausrichteten, waren Letztere folglich ‒ jedenfalls bis zu einer allfälligen Erklärung der Kasse im Sinne von Art.