8. 8.1 Es bleibt zu prüfen, ob im Kollokationsplan ‒ wie von der Beschwerdeführerin gefordert ‒ anzugeben ist, in welchem Umfang die Lohnforderungen infolge Subrogation auf welche Arbeitslosenkasse übergegangen sind, oder ob der Hinweis in den Kollokationsverfügungen zusammen mit den Abrechnungen der Kassen in den Beilagen zu den Forderungseingaben genügt.