7.2 Der Kollokationsplan enthält somit in Bezug auf die in der ersten Klasse angemeldeten und zugelassenen Forderungen der Arbeitnehmer sämtliche geforderten Angaben (Nr. der Ansprache und Nr. des Eingabeverzeichnisses, Gläubiger, Forderungsgrund, gegebenenfalls Kollokationsverfügung sowie angemeldeter und zugelassener Betrag; vgl. hierzu auch MILANI/WOHLGEMUTH, a.a.O., Anhang 7, S. 634). Die Arbeitnehmer der eingegebenen Lohnforderungen sind durch die Angabe ihrer Wohnadressen und ihrer AHV-Nrn. genügend individualisiert und klar bestimmbar.