Soweit ersichtlich, gibt es zudem keine einschlägige Lehre und Rechtsprechung zur Frage, wie Lohnforderungen im Falle von ausgerichteten Insolvenz- und Arbeitslosenentschädigungen im Kollokationsplan darzustellen sind. 4.4 Nach dem Gesagten ist auf die Beschwerde einzutreten. III.