3 passung des Kollokationsplans keinen konkreten Nutzen. Das tatsächliche Ziel der Beschwerdeführerin sei es, im Hinblick auf die Einreichung von Kollokationsklagen Zeit zu gewinnen, indem sie hierfür die Beschwerde nach Art. 17 SchKG missbrauche, um die gesetzliche Frist von Art. 250 SchKG zu verlängern.