4. 4.1 Das Konkursamt macht in formeller Hinsicht geltend, der Beschwerdeführerin fehle es an einem schutzwürdigen Interesse, weshalb auf die Beschwerde nicht einzutreten sei. Werde die Beschwerde gutgeheissen, habe dies keine konkreten Auswirkungen auf die Ansprüche der Beschwerdeführerin. Die Kollokation der Forderung der Beschwerdeführerin bleibe unverändert; in der 3. Klasse werde weiterhin keine Dividende ausgerichtet. Die Beschwerdeführerin erziele aus einer allfälligen An-