Die Beschwerdeführerin nahm mit Schreiben vom 3. Januar 2018 ergänzend Stellung, das Konkursamt seinerseits mit Eingabe vom 10. Januar 2018. Mit Verfügung vom 11. Januar 2018 wurde der Beschwerdeführerin eine Kopie der Eingabe des Konkursamtes zugestellt. Sie liess sich nicht mehr vernehmen. II.