In seiner Vernehmlassung vom 20. Dezember 2017 schloss das Konkursamt Seeland, Dienststelle Seeland, auf Nichteintreten, eventualiter Abweisung der Beschwerde, und ersuchte um den Entzug der aufschiebenden Wirkung. 2.4 Mit Verfügung vom 22. Dezember 2017 bestätigte die Aufsichtsbehörde die gewährte aufschiebende Wirkung der Beschwerde, schloss den Schriftenwechsel und stellte einen schriftlichen Entscheid in Aussicht. 2.5 Die Beschwerdeführerin nahm mit Schreiben vom 3. Januar 2018 ergänzend Stellung, das Konkursamt seinerseits mit Eingabe vom 10. Januar 2018.