2 2.2 Mit Verfügung vom 6. Dezember 2017 wurde das Gesuch um aufschiebende Wirkung gutgeheissen und dem Betreibungs- und Konkursamt Seeland Frist zur Vernehmlassung gesetzt. 2.3 In seiner Vernehmlassung vom 20. Dezember 2017 schloss das Konkursamt Seeland, Dienststelle Seeland, auf Nichteintreten, eventualiter Abweisung der Beschwerde, und ersuchte um den Entzug der aufschiebenden Wirkung.