2. Eventualiter sei der Kollokationsplan im Konkurs über die C.________ AG, in Bezug auf sämtliche Erstklassforderungen von Arbeitnehmern aufzuheben und das Konkursamt Seeland sei anzuweisen, den aufgehobenen Teil des Kollokationsplans im Sinne der Erwägungen neu abzufassen und neu aufzulegen. Gleichzeitig ersuchte die Beschwerdeführerin um Erteilung der aufschiebenden Wirkung.