Gegenstand Beschwerde (SchKG 17) Regeste: Aufsichtsrechtliche Beschwerde gegen den Kollokationsplan - Art. 17 SchKG; Beschwerdelegitimation; ein Konkursgläubiger, der Kollokationsklagen gegen Mitgläubiger in Erwägung zieht, hat ein schutzwürdiges Interesse daran, Klarheit darüber zu haben, ob, in welchem Umfang und in welcher Konkursklasse Forderungen anderer Mitgläubiger zugelassen wurden (E. 4.3). - Art. 58, 60 KOV; Aufbau und Inhalt des Kollokationsplans;