7. Das Verfahren vor der kantonalen Aufsichtsbehörde ist kostenlos (Art. 20a Abs. 1 SchKG). 3 Die Aufsichtsbehörde entscheidet: 1. Die Gläubiger (C.________, D.________ AG) haben die Möglichkeit, innert Frist von 10 Tagen ab Kenntnisnahme dieses Entscheides ihr Kündigungsrecht gemäss Art. 575 Abs. 2 OR beim beim Betreibungs- und Konkursamt Seeland, Dienststell Biel/Bienne, auszuüben.