Die C.________ beantragte am 19. September 2017 die Auflösung der Kollektivgesellschaft und die Liquidation des Gemeinschaftsvermögens. Die D.________ AG erklärte, sie könne keinem Schulderlass zustimmen (Beilage 5). 3. Mit Aktensendung vom 13. November 2017 wird die kantonale Aufsichtsbehörde um Anordnung von Massnahmen gemäss Art. 10 Abs. 2 VVAG ersucht.