2. Gestützt auf Art. 9 der Verordnung des Bundesgerichts über die Pfändung und Verwertung von Anteilen an Gemeinschaftsvermögen (VVAG, SR 281.41) führte das Betreibungsamt Seeland, Dienststelle Biel/Bienne, am Donnerstag, 31. August 2017, eine Einigungsverhandlung durch, die jedoch zu keinem greifbaren Ergebnis führte (Beilage 3). Daraufhin wurde den Beteiligten Frist zur Stellung von Anträgen über die weiteren Verwertungsmassnahmen gesetzt (Beilage 4).