3. Mit Schreiben vom 6. September 2017 (Postaufgabe am 7. September 2017) gelangte A.________ (nachfolgend Beschwerdeführerin) an das Regionalgericht Emmental-Oberaargau mit den folgenden Anträgen: 1. Die Liegenschaft C.________/.________ sei zu verarrestieren. 2. Es sei eine neue Verkehrswertschätzung der Liegenschaft C.________/.________ vorzunehmen. Zur Begründung hält die Beschwerdeführerin fest, das Betreibungsamt setze den Wert der Liegenschaft mit CHF 760'000.00 ein. Dieser Wert beruhe auf einer Verkehrswertberechnung durch die D.________ AG vom 16. März