2. Am 27. August 2017 stellte das Betreibungsamt Emmental-Oberaargau, Dienststelle Oberaargau, die Arresturkunde aus. Der Arresturkunde ist zu entnehmen, dass auf eine Verarrestierung der Liegenschaft C.________/.________ in Anwendung von Art. 92 Abs. 2 SchKG verzichtet werde, da davon ausgegangen werde, dass die Kosten einer Verwertung den mutmasslichen Erlös voraussichtlich übersteigen würden.