1. Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau erliess am 27. Juni 2017 im Verfahren CIV 17 1730 einen (berichtigten) Arrestbefehl zur Sicherung der Lohnforderung von A.________ (nachfolgend Beschwerdeführerin) gegen B.________. Dabei wurde unter anderem das Grundstück C.________-Gbbl. Nr.________ verarrestiert. Am 27. Juni 2017 wurde die entsprechende Anmeldung zur Vormerkung einer Verfügungsbeschränkung im Grundbuch erlassen. Ein Arresteinspracheverfahren ist noch hängig.