1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. 2. Es wird festgestellt, dass die Betreibung Nr. 1________ des Betreibungsamts Bern- Mittelland, Dienststelle Mittelland nichtig ist. 3. Es werden keine Kosten erhoben und keine Parteientschädigungen zugesprochen. 4. Zu eröffnen: - der Beschwerdeführerin, vertreten durch ihre Anwälte - dem Beschwerdegegner - dem Betreibungs- und Konkursamt Bern-Mittelland Bern, 13. November 2017 Im Namen der Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen Der Präsident: