Aufgrund des Eingangsstempels des Betreibungsamts und der weiteren vorerwähnten Punkte erachtet es die Aufsichtsbehörde als erstellt, dass es sich beim vermerkten Datum (26. Mai 2017) um einen Verschrieb handelt (Mai statt Juni). Das Datum der Anhebung der Betreibung, d.h. die Übergabe des Betreibungsbegehrens an die Post zu Handen des Betreibungsamtes, ist somit der 26. Juni 2017. 7.7 Die Auszahlung des Betrages ist Valuta 16. Juni 2017 erfolgt. Die E.________(Stiftung) hatte dies dem Beschwerdeführer brieflich mitgeteilt (BB 13).