So bestreitet er: - den Erhalt der Verfügungen betr. Errichtung und Aufhebung der Verfügungsbeschränkung (BB 3 und Folgeverfügungen, sowie BB 7), obwohl er Partei war; - den Erhalt des Schreibens der E.________(Stiftung) vom 16. Juni 2017 (Ziff. 10 der Vernehmlassung). 7.6 Aufgrund des Eingangsstempels des Betreibungsamts und der weiteren vorerwähnten Punkte erachtet es die Aufsichtsbehörde als erstellt, dass es sich beim vermerkten Datum (26. Mai 2017) um einen Verschrieb handelt (Mai statt Juni).