Das Betreibungsbegehren lautete auf Zahlung von CHF 4‘806.91 nebst Zins zu 5% seit 23. März 2017 sowie CHF 1‘325.00 (bisherige Kosten). Als Grund der Forderung nannte der Beschwerdegegner: «Aus Verantwortung wegen Rechtswidrige Nichtbezahlung meines am 23.03.2017 gekündigtem Freizügigkeitskonto, Nr. 2________, meine Schreiben vom 17. Mai 2017 und 5. Juni 2017 an E.________ (Stiftung) und an [die Beschwerdeführerin]». 4.11 Die Schlichtungsverhandlung fand am 28. Juni 2017 in Abwesenheit der E.________(Stiftung) statt. Der Beschwerdegegner zog die Klage vorbehaltlos zurück (BB 15).