Die E.________(Stiftung) erhob sogleich Rechtsvorschlag. 4.9 Am 16. Juni 2017 teilte die E.________(Stiftung) dem Beschwerdegegner mit, dass sie ihm den Betrag von CHF 4‘809.13 Valuta 16. Juni 2017 ausbezahlt habe (BB 13). 4.10 Trotzdem leitete der Beschwerdegegner eine Betreibung gegen die Beschwerdeführerin ein. Das Betreibungsbegehren (datierend vom 26. Mai 2017) traf am 27. Juni 2017 beim Betreibungsamt Bern-Mittelland ein (Beilagen 1 und 2 zur Beschwerdeantwort des Betreibungsamts). Das Betreibungsbegehren lautete auf Zahlung von CHF 4‘806.91 nebst Zins zu 5% seit 23. März 2017 sowie CHF 1‘325.00 (bisherige Kosten).