Er beantragte, die E.________(Stiftung) sei zu verpflichten, ihm die Beträge von CHF 4‘806.91 nebst Zins sowie CHF 450.00 (bisherige Kosten) und CHF 73.30 (Betreibungskosten) zu bezahlen. 4.8 Das Betreibungsamt Zürich 3 stellte am 8. Juni 2017 den Zahlungsbefehl gegen die E.________(Stiftung) aus (BB 12). Als Forderungsgrund ist vermerkt: «Rechtswidrige Nichtbezahlung des am 23.03.2017 gekündigten Freizügigkeitskonto Nr. 2________ des Gläubigers». Der Zahlungsbefehl wurde am 8. Juni 2017 zugestellt. Die E.________(Stiftung) erhob sogleich Rechtsvorschlag.