das Bezirksgericht Dielsdorf über das gestellte Auszahlungsgesuch und bat um Anweisungen. Eine Kopie dieses Schreibens ging an den Beschwerdegegner (BB 6). 4.4 Das Bezirksgericht Dielsdorf hob die Verfügungsbeschränkung am 3. Mai 2017 auf (BB 7). Gemäss Eröffnungsformel ging je ein separates Exemplar dieser Verfügung an den Beschwerdegegner und an dessen Anwalt.