4. Die Aufsichtsbehörde stellt folgenden Sachverhalt fest: 4.1 Mit Verfügung vom 30. Oktober 2013 belegte das Bezirksgericht Dielsdorf das Freizügigkeitskonto Nr. 2________ des Beschwerdegegners bei der E.________(Stiftung) mit einer Verfügungsbeschränkung (Beschwerdebeilage [BB] 3). 4.2 Am 23. März 2017 bat der Beschwerdegegner die E.________(Stiftung) um Barauszahlung seines Guthabens infolge Pensionierung (BB 4). 4.3 Mit Schreiben vom 19. April 2017 (BB 5) orientierte die E.________(Stiftung) das Bezirksgericht Dielsdorf über das gestellte Auszahlungsgesuch und bat um Anweisungen.