2. 2.1 Mit Beschwerde vom 6. September 2017 beantragte die Beschwerdeführerin der Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen des Kantons Bern sinngemäss, was folgt: 1. Es sei die Betreibung Nr. 1________ des Betreibungsamts Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland (Zahlungsbefehl vom 11. Juli 2017) infolge Nichtigkeit aufzuheben. 2. Das Betreibungsamt Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland sei vorsorglich anzuweisen, Dritten keine Kenntnis von der unter Rechtsbegehren 1 genannten Betreibung zu geben.