1. 1.1 D.________ (nachfolgend: Beschwerdegegner) verfügte über ein Freizügigkeitskonto bei der Stiftung E.________. A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) ist die Stiftungsratspräsidentin der E.________ (Stiftung). 1.2 Im Zuge der Saldierung und Auszahlung des besagten Kontos kam es zwischen dem Beschwerdegegner und E.________(Stiftung) zu Meinungsverschiedenheiten. Diese gipfelten darin, dass der Beschwerdegegner sowohl gegen die E.________(Stiftung) als auch gegen die Beschwerdeführerin je eine Betreibung einleitete.