8 14.1 Schliesslich verlangt der Beschwerdeführer die Rückschaffung von zwei ins Retentionsverzeichnis vom 6. April 2017 aufgenommenen Vermögenswerten – einer Industrieabwaschmaschine und eines TV Flatscreens. Gleichzeitig ist zu prüfen, ob auch der Kehrichtcontainer (Retentionsgegenstand Nr. 24), dessen Herausgabe der Beschwerdeführer verlangt, zurückzuschaffen ist.