13. 13.1 Der Beschwerdeführer beantragt sodann die Herausgabe eines der Schuldnerin während des Mietverhältnisses zur Verfügung gestellten Kehrichtcontainers und eines Schnellhubs Stöcklin (Rechtsbegehren 3). Diese seien im Retentionsverzeichnis fälschlicherweise als Nummern 24 und 66 aufgeführt. Es sei bislang von niemandem bestritten worden, dass sich diese Gegenstände seit jeher im Eigentum des Beschwerdeführers befänden (Ziff. IV.6 der Beschwerde). 13.2 Der Vermieter von Geschäftsräumen hat zur Sicherung von aufgelaufenen und allenfalls auch zukünftigen Mietzinsforderungen ein Retentionsrecht an den beweg-