Es ist unter diesen Umständen nicht zu beanstanden, dass das Konkursamt die Räumlichkeiten versiegelt hat, obwohl das Mietverhältnis an sich schon vor der Konkurseröffnung gekündigt worden war. Schliesslich ist es die Aufgabe des Konkursamtes, das Vollstreckungssubstrat zu sichern und zu erhalten. 12.6 Dem Begehren des Beschwerdeführers um Aufhebung des Konkursbeschlags, Herausgabe der Schlüssel und Räumung der Geschäftsliegenschaft kann demnach nicht stattgegeben werden.