Im Übrigen hat der Beschwerdeführer mit Gesuch vom 2. Mai 2017 – mithin vor Konkurseröffnung – vor dem Handelsgericht des Kantons Bern ein Exmissionsverfahren eingeleitet (HG 17 83). Der Beschwerdeführer hätte es in der Hand gehabt, die Geschäftsliegenschaft im Rahmen des summarischen Ausweisungsverfahrens von der Schuldnerin zurückzuerhalten. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Beschwerdeführer zunächst «aus verfahrensökonomischen und finanziellen Gründen» (Ziff.