Der Beschwerdeführer verhält sich widersprüchlich, wenn er einerseits seine Schlüssel zur Begehung der Liegenschaft mit allfälligen künftigen Mietern herausverlangt, andererseits aber die Schlüsselübernahme nach Unterbreitung einer entsprechenden Vereinbarung durch das Konkursamt ablehnt. Der Umstand, dass das Konkursamt dem Beschwerdeführer die Übergabe eines Schlüssels im Rahmen einer Vereinbarung angeboten hat, ist entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers auch mit Blick auf Art. 49 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21;