Insofern erscheint das Vorgehen des Konkursamtes rechtmässig. 12.4 Auch im Zusammenhang mit der verlangten Herausgabe der Schlüssel ist nicht ersichtlich, inwiefern das Konkursamt eine Rechtsverweigerung oder Rechtsverzögerung begangen haben soll. Insbesondere hat es dem Beschwerdeführer die Gelegenheit geboten, einen Schlüssel für Begehungen zwecks Weitervermietung zu erhalten. Die entsprechende Vereinbarung lautete wie folgt (BB 14): […] 1. A.________ bestätigt, dass er anlässlich der Übergabe der Geschäftsräumlichkeiten dem Verantwortlichen der C.________ GmbH sechs Schlüssel ausgehändigt hat.