6. Mit Eingabe vom 2. Oktober 2017 teilte das Konkursamt mit, dass das Konkursverfahren gegen die Schuldnerin mit Entscheid des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 29. September 2017 mangels Aktiven eingestellt worden sei. Am 25. Oktober 2017 ergänzte das Konkursamt seine Eingabe dahingehend, dass innert Frist niemand die Durchführung des Konkursverfahrens verlangt und den notwendigen Kostenvorschuss bezahlt habe. Das Konkursverfahren über die Schuldnerin gelte somit definitiv als eingestellt und geschlossen. Weiter führte das Konkursamt aus, seines Erachtens könne die Beschwerde als gegenstandslos abgeschrieben werden.