Das Konkursamt Bern-Mittelland sei superprovisorisch anzuweisen, dem Beschwerdeführer den freien Zutritt zu seinen Räumlichkeiten zu gestatten und ihm hierzu sämtliche (allenfalls die erforderlichen) Schlüssel umgehend auszuhändigen. 6. Das Konkursamt Bern-Mittelland sei anzuweisen, die zweite der im Retentionsverzeichnis unter der Nummer 47 aufgeführten Industrieabwaschmaschinen «ggmgastro» und den unter der