_) zu belassen. 3. Das Konkursamt Bern-Mittelland sei anzuweisen, die vom Beschwerdeführer der C.________ GmbH während des Mietverhältnisses unbestrittenermassen zur Verfügung gestellten und im Retentionsverzeichnis fälschlicherweise unter den Nummern 24 und 66 aufgeführten Gegenstände umgehend herauszugeben. 4. Der Konkursbeschlag an den von der C.________ GmbH ehemals gemieteten Lokalitäten sei, allenfalls per Ablauf der in Ziffer 1 genannten Frist, aufzuheben und es sei festzustellen, dass dem Beschwerdeführer wiederum das uneingeschränkte Nutzungsrecht zusteht.