[…] 2. Das Konkursamt Bern-Mittelland sei anzuweisen, die vom Beschwerdeführer weiterhin zu Eigentum […] bzw. Retentionszwecken […] beanspruchten, im Retentionsverzeichnis vom 6. April 2017 aufgelisteten Gegenstände bis zur Klärung der von Herrn D.________ geltend gemachten Drittansprachen am Ort des bisherigen Gewahrsams (F.________) zu belassen.