2 In der Folge legte das Konkursamt dem Beschwerdeführer eine Vereinbarung betreffend Übergabe eines Schlüssels zwecks Begehung der Geschäftsräumlichkeiten mit allfälligen Interessenten vor (BB 14). Mit Schreiben vom 25. Juli 2017 verzichtete der Beschwerdeführer bezüglich einiger Mobilien auf die Geltendmachung des Retentionsrechts bzw. von Eigentumsansprachen. Gleichzeitig ersuchte er unter anderem um Räumung des in die Konkursmasse fallenden Mobiliars und anschliessende Rückgabe der Mietsache binnen maximal zehn Tagen (BB 15).