1.6 Mit Schreiben vom 4. Juli 2017 ersuchte der Beschwerdeführer das Konkursamt Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland (nachfolgend: Konkursamt), um förmlichen Entscheid über die geltend gemachten Eigentumsansprachen. Weiter beantragte er die Bewilligung zur Nutzung seiner Geschäftsräume – jedenfalls zum Zwecke des Empfangs interessierter Mieter (BB 11).