Der Vermieter kann die Räumung im Rahmen eines Exmissionsverfahrens verlangen (E. 12.5). - Blieb das Retentionsverzeichnis unangefochten, hat auch der Retentionsgläubiger im Pfandverwertungsverfahren gemäss Art. 230a SchKG seinen Eigentumsanspruch beim Konkursamt geltend zu machen. Er kann nicht ohne weiteres die Herausgabe des Vermögenswertes verlangen (E. 13.3). Erwägungen: