10.6. Ist somit die Zustellung einer Verfügung der Krankenkasse, mit welcher der Rechtsvorschlag beseitigt wird, mittels A-Post Plus zulässig und gilt diese Zustellung als ordnungsgemäss, muss a maiore ad minus gelten, dass die Zustellung einer Verfügung der Krankenkasse, welche per Einschreiben versandt wurde, aber vom Adressaten bei der Post nicht innert Frist abgeholt wird, auch als ordnungsgemäss erfolgt zu bezeichnen ist. Legt die Krankenkasse einen «Track & Trace»- Auszug der eingeschriebenen Briefsendung dem Betreibungsamt vor oder kann sie