10.4. Nach neuerer bundesgerichtlicher Rechtsprechung (Urteil des Bundesgerichts 5A_547/2015 vom 4. Juli 2016) ist es den Krankenversicherern freigestellt, auf welche Art und Weise sie ihre Verfügungen zustellen. Insbesondere hat das Bundesgericht die Zustellung mittels A-Post Plus als zulässig erachtet, was auch für die Verfügung gilt, mit welcher der Rechtsvorschlag beseitigt wird.